
Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es für Arbeitnehmer unumgänglich, sich damit zu befasse..... weiter >>
Notfallsanitäter beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, entscheiden, ob ein Arzt oder eine Ärztin gerufen werden muss, und veranlassen dies nötigenfalls. Bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körper-funktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht. Nachdem sie die Patienten in die stationäre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen Notfallsanitäter/innen die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Sind sie im Innendienst einer Rettungswache, Rettungsleitstelle oder einer Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst eingesetzt, nehmen sie Notrufe entgegen und disponieren die Einsätze.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Unterrichtsräumen.
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
Stand: 02.12.2019
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