
Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es für Arbeitnehmer unumgänglich, sich damit zu befasse..... weiter >>
Hebammen/Entbindungspfleger stellen Schwangerschaften fest, beraten Schwangere und führen die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen durch, um den Schwangerschaftsverlauf zu überwachen und Regelwidrigkeiten frühzeitig zu erkennen. Normal verlaufende Entbindungen führen sie selbstständig durch. Sie überwachen den Fortschritt der Geburt, beruhigen die Gebärenden, halten sie zu Atem- und Entspannungsübungen an und kontrollieren die Vitalfunktionen von Müttern und Kindern. Bei Komplikationen ziehen sie Ärzte bzw. Ärztinnen hinzu und assistieren bei ärztlichen Maßnahmen. Nach der Entbindung untersuchen und versorgen sie Mütter und Neugeborene. In den ersten Wochen der Stillzeit suchen sie Mütter regelmäßig auf und beraten bei Fragen des Stillens, der Rückbildung sowie der Säuglingspflege und ‑ernährung. Als Familienhebamme bzw. ‑entbindungspfleger betreuen sie schwangere Frauen und Mütter, die besonderen gesundheitlichen oder psychosozialen Risiken und Belastungen ausgesetzt sind. Mit entsprechender Qualifikation können sie auch in leitenden Funktionen tätig werden.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in den Räumen sozialer oder öffentlicher Einrichtungen und Institutionen.
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber nach eigenen Kriterien aus.
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
Stand: 02.01.2020
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